Kommunale Wärmeplanung gestartet 

Bis spätestens Ende Juni 2028 muss für die Verbandsgemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Die Grundlage bildet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG vom 20.12.2023). Die Verbandsgemeinde ist Mitte Juni in die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung gestartet. Die Planung erfolgt gemeinsam mit einem beauftragtenPlanungsbüro, der Mobilitätswerk GmbH aus Dresden. 

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, mit dem Städte und Gemeinden eine langfristige, klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung für ihr Gebiet entwickeln. Ziel ist es, die wesentlichen Grundlagen für die künftige Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien zu schaffen. Aus der Wärmeplanung selbst entstehen keine direkten Verpflichtungen, etwa zur Umsetzung konkreter Maßnahmen oder Investitionen, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. 

Die für die Planung notwendige Datenerhebung erfolgt dabei ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, Bezirksschornsteinfegern und weiteren amtlichen und nichtamtlichen Stellen. Es werden keine Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgefragt und es werden auch keine personenbezogenen Daten erhoben.